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01. Dezember 2008
Archive und Standesämter ermöglichen Einblick in Personenstandsbücher
Gemeinsame Presseerklärung des Bundesverbandes und des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare |
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Gemeinsame Pressemitteilung
1. Dezember 2008
Änderung im Personenstandsrecht
Archive und Standesämter ermöglichen Nutzung
Mit der Novellierung des Personenstandsrecht zum 1. Januar 2009 stehen Standesämter
und Archive vor einer neuen und großen Herausforderung: Weite Teile der in den Standesämtern liegenden Unterlagen werden zur Freude vieler Wissenschaftler und
Familienforscher Archivgut und damit für historische Forschungsarbeiten zugänglich.
Dieser gewaltige Schritt erfordert bei Standesämtern und Archiven in kürzester Frist neue
Arbeitsweisen und Arbeitsabläufe. Ziel ist es, die Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben als Archivgut künftig im Archiv nutzen zu lassen. Angesichts der
ungeheuren Mengen dieses Materials, das an die Archive zu übergeben ist, werden
allerdings auch die Standesämter für eine Übergangszeit diese Aufgabe übernehmen. In
den verschiedenen Bundesländern wird es unterschiedliche Ausgestaltungen geben; zum
größten Teil werden die Unterlagen an Kommunalarchive abgegeben, teilweise aber auch
an staatliche Archive.
BDS und VdA haben sich daher darauf verständigt, diese Aufgabe Hand in Hand
anzugehen. Um die ab 1.1.2009 zugänglichen Unterlagen schnellstmöglich der
allgemeinen Nutzung zuzuführen, werden beide Verbände in engem Kontakt die
erforderlichen Informationen austauschen und ihre Mitglieder über Merkblätter und
Fortbildungsmaßnahmen auf diese neue Aufgabe vorbereiten. Wesentliche Informationen
werden auf den Websites der beiden Verbände abrufbar sein.
Wegen der vielfältigen Auswirkungen der neuen rechtlichen Regelungen soll der enge
Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen Standesbeamten und Archivaren auch künftig
weitergeführt werden.
Zur Umsetzung des neuen Personenstandsrechts ist es nach Auffassung des VdA
erforderlich, dass möglichst viele Kommunen, die trotz archivgesetzlicher Vorgaben noch
kein professionell betreutes Archiv unterhalten, ein solches nun einrichten.
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Bundesverband der deutschen Standesbeam-tinnen und
Standesbeamten e.V. (BDS)
Geschäftsstelle
Bahnhofstraße 14
36364 Bad Salzschlirf
Amtsgericht Fulda 5 VR 693
www.standesbeamte.de |
VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.
Geschäftsstelle
Wörthstraße 3
36037 Fulda
Amtsgericht Fulda VR 2212
www.vda.archiv.net
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