Komplexe Fragestellungen aus der standesamtlichen Arbeit erfordern eine praxisorientierte Beratung, die zwar in erster Linie vom Fachausschuss des Bundesverbandes geleistet wird, aber in manchen Fällen der fundierten, juristischen Hilfestellung bedarf.
Deshalb entstanden im Fachausschuss und im Bundesverband erste Überlegungen, ein Gremium zu schaffen, das die Arbeit der Standesbeamten auf rechtswissenschaftlicher Basis begleiten sollte.
Zum Nutzen der Fachleute, aber letztlich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und anderer Behörden, die in vielfältiger Weise kompetente Beratung und einwandfreie Entscheidungen erwarten.
Nach verschiedenen vorbereitenden Gesprächen kam es am 24. August 2004 in Dresden unter der Leitung des damaligen Präsidenten Dr. Helmut Weidelener zur Gründung des wissenschaftlichen Beirats des Bundesverbandes.
Aus der Rechtswissenschaft gehören ab dem Jahr 2010 dem Gremium an:
em. Universitätsprofessor Dr. Rainer Frank, ehemaliger Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht der Albert-Ludwigs Universität Freiburg im Breisgau
Professor Dr. Robert Freitag, Universität Hamburg
Dr. Anatol Dutta, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg
Die Rechtsprechung wird im wissenschaftlichen Beirat vertreten durch Peter Kissner, früher Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und seit vielen Jahren Mitglied im Fachausschuss des Bundesverbandes.
Für die Belange der Praxis konnte Verwaltungsrat Karl Krömer, Leiter des Standesamtes Augsburg und Vorsitzender des Fachausschusses, als Mitglied des Beirates gewonnen werden.

Konstituierende Sitzung am 22. März 2010 im Standesamt Düsseldorf
Untere Reihe v.l.n.r: Prof. Dr. Rainer Frank, Karl Krömer, Peter Kissner
Obere Reihe v.l.n.r: Prof. Dr. Tobias Helms (Gast), Prof. Dr. Robert Freitag,
Dr. Anatol Dutta
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