Sie sind Spätaussiedler oder Vertriebener und wollen nun Ihren Namen in der richtigen Schreibweise eintragen lassen?
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt Ihres Wohnortes, dort können Sie eine Erklärung gem. § 94 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes abgeben.
Sie müssen einige Dokumente mitbringe, dazu gehören auf jeden Fall:
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Es handelt sich hierbei um eine ganz allgemeine Information, die nicht alle Fälle erfassen kann. Nehmen Sie daher auf jeden Fall Kontakt mit Ihrem zuständigen Standesamt auf, um zu klären welche Dokumente Sie ganz individuell benötigen und ob ggf. Gebühren zu entrichten sind. |