Der Fachausschuss berät den Vorstand in Fachfragen, er
behandelt Fragen aus dem gesamten Arbeitsbereich des Standesbeamten
und der Aufsichtsbehörden und fertigt Stellungnahmen zu grundsätzlichen
Rechtsfragen (Gesetzesvorhaben u.a.) Die Ergebnisse der Beratungen werden in der
Zeitschrift "Das Standesamt" veröffentlicht.
Der Fachausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu sechs weiteren
Mitgliedern.
Die Mitglieder des Fachausschusses werden von der Mitgliederversammlung
des Bundesverbandes für drei Kalenderjahre gewählt.
Der Fachausschuss soll zweimal jährlich zusammentreten, weitere Sitzungen
sind im Einzelfall und aus besonderen Anlässen zulässig.
Seit seiner Gründung im September 1951 hat der Fachausschuss knapp
4.000 Fälle bearbeitet.
Geschäftstelle
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Geschäftsstelle des Fachausschusses
des BDS
c/o Akademie für Personenstandswesen GmbH
Studienleitung
Bahnhofstraße 14
36364 Bad Salzschlirf