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Mit der Einladung zu einem Seminar der Akademie für Personenstandswesen und der Akademie für Staatsangehörigkeitsrecht und Meldewesen ist auch Ihre Unterbringung im Hotel „Haus der Standesbeamten“, Bahnhofstraße 10, mit angeschlossenem Haus Dippel, dem Parkhotel, Haus Bodenstein, dem Backhaus und dem Gästehaus der Standesbeamten oder in gleichwertigen, benachbarten Häusern untergebracht. Die Akademie tritt nur als Vermittler auf, um Ihnen Schriftwechsel und Kosten zu ersparen.
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Es handelt sich nicht um eine amtlich bereitgestellte Unterkunft; Rechtsverhältnisse bezüglich der Unterkunft und Verpflegung kommen nur zwischen den Seminarteilnehmern und den Inhabern des Hotels „Haus der Standesbeamten“ zu Stande.
Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich im Einzelzimmer oder mit einer Person im Zweibettzimmer, die Zimmer sind mit Dusche, WC und Haartrockner ausgestattet. Die Zimmer verfügen aus Kostengründen nicht über ein Telefon. An der Rezeption des Hotels können Sie Termine von Veranstaltungen und Öffnungszeiten sowie allgemeine Informationen zu Ihrem Aufenthalt erfahren.
Der Vollpensionspreis beruht auf einer für den Teilnehmer preiswerten Mischkalkulation, die Abrechnung nach einzelnen Mahlzeiten oder eine etwaige Rückvergütung bei Nichtinanspruchnahme von Mahlzeiten ist daher nicht möglich. Der Vollpensionspreis beinhaltet nicht die Kosten für die Getränke beim Mittag- und Abendessen.
Bitte zahlen Sie die Vollpension während Ihres Aufenthaltes durch Scheck, Scheckkarte oder ggf. in bar. Die Vollpensionskosten können auch überwiesen werden, weitere Hinweise erhalten Sie mit der Einladung zum Seminar zugeschickt.
In allen Räumen des Hotels Haus der Standesbeamten und in den Hörsälen erreichen Sie mit
HotSpot von T-Mobile das Internet. |
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