Aufgaben des BDS
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Personenstandsgebühren














Aufgaben des Bundesverbandes BDS

Aufgabe des Bundesverbandes ist seit seiner Gründung im Jahre 1920 (Wiedergründung 1949) die Aus- und Fortbildung sowie die Förderung des Erfahrungsaustausches der Standesbeamtinnen und Standesbeamten und der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Standesämtern und der Beschäftigten in den Aufsichtsbehörden; ebenso die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene.

Der Bundesverband unterhält dazu an seinem Verbandssitz in Bad Salzschlirf, Hessen,
die Akademie für Personenstandswesen.

Der BDS e.V. ist Dachverband von 18 Landesverbänden/Fachverbänden. Er versteht sich als Dienstleister für die Beschäftigten im Personenstandswesen und verwandter Gebiete sowie als Interessenvertreter der circa 30.000 Standesbeamtinnen und Standesbeamten in der Bundesrepublik Deutschland.
     
Der Bundesverband ist Träger der Akademie für Personenstandswesen GmbH. Er ist privatrechtlich organisiert und erhält keine staatlichen Zuschüsse.

Der BDS ist Mitglied im Europäischen Verband der Standesbeamtinnen und Standes-beamten e.V. (EVS).

Der Vorstand des BDS ist ehrenamtlich tätig. Er besteht aus dem Präsidenten, zwei gleichberechtigten Vizepräsidenten sowie einem Schriftführer, einem Kassenverwalter und einem Beisitzer. Präsident des BDS ist Jürgen Büssow, Regierungspräsident in Düsseldorf.

Der Fachausschuss des BDS berät den Vorstand in Fachfragen und fertigt Stellungnahmen zu grundsätzlichen Rechtsfragen. Das sechsköpfige Gremium tritt in der Regel zwei Mal im Jahr zusammen. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Behandlung und Entscheidung von fachlichen Anfragen aus dem gesamten Arbeitsbereich der Standesbeamten und Aufsichtsbehörden in Deutschland. Die Ergebnisse der Beratungen des Fachausschusses werden in der Zeitschrift "Das Standesamt" veröffentlicht.

Seit seiner Gründung im Jahre 1951 hat der Fachausschuss des BDS an die 3.900 Fälle bearbeitet – eine wertvolle Hilfestellung für die tägliche Arbeit der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten, der Rechtsprechung und der Rechtswissen-schaft.

Seit dem Jahre 2004 unterstützt ein "Wissenschaftlicher Beirat" die Arbeit des BDS. Dieses neue Gremium begleitet auf rechtswissenschaftlicher Basis die Arbeit der bundesdeutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten. Hierzu gehört nicht nur die Publikation zu Themen von besonderem Interesse, sondern auch die Abgabe von Stellungnahmen zu Reformvorhaben, zu Gesetzesentwürfen und gegenüber Gerichten. 

Weiterhin sollen die vier Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates bei Fortbildungs-veranstaltungen, insbesondere der Akademie für Personenstandswesen, zu Fragen des internationalen Privatrechts und des deutschen und internationalen Familien- und Personenstandsrechts mitwirken.

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