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Standesbeamte: Dienstleister für Staat und Gesellschaft  

Schöne Hochzeiten im Standesamt oder an besonderen Orten, z. B. auf dem Alsterdampfer in Hamburg, auf der Heidecksburg in Rudolstadt oder auf Deutschlands höchstem Berg, der Zugspitze. Damit verbinden die Bürger landläufig die Arbeit der Standesbeamten. Dabei sind deren Aufgaben wesentlich vielfältiger.

Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare ...! Dieser etwas abgegriffene Spruch kommt der Sache wesentlich näher, ist allerdings die zwangsläufige Folge wichtiger Dienstleistungen für Bürger, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.

677.947 Geburten, 382.047 Eheschließungen und 858.768 Sterbefälle gab es 2010 in Deutschland (Statistisches Bundesamt). Klassische Beurkundungsaufgaben für die Standesbeamten! Mit den Lebenspartnerschaften ist ihnen ein zusätzliches Arbeitsfeld zugewiesen worden (zur Zeit in 15 Bundesländern – Baden-Württemberg soll 2012 als letztes Land folgen).

Daneben gab und gibt es eine Fülle von weiteren Tätigkeiten im Standesamt: Vaterschaftsanerkennungen und Vaterschaftsfeststellungen, Mutterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen in und nach der Ehe, Namenserklärungen für Aussiedler, eingebürgerte Personen, Asylberechtigte und ausländische Flüchtlinge, Namensbestimmungen für Kinder, Kirchenaustritte, Scheidungen und Adoptionen werden beurkundet, Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt, Testamentsverzeichnisse geführt und vieles weitere mehr.

Die Standesbeamten sind unverzichtbare Dienstleister für Meldestellen, Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörden, Jugendämter, Notare, Familien- und Nachlassgerichte. Sie sind Informationsquelle für Privatpersonen, Ahnenforscher, Wissenschaftler, Erbenermittler, Gläubiger, Rentenversicherungsträger, Polizei, Justiz und zahlreiche weitere Behörden, auch für Konsulate und Botschaften. Selbstverständlich nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. 

Bürger aus 100 und mehr Nationen sind in den Standesämtern zu bedienen, zivile, religiöse und Stammesrechte fremder Staaten bei den Beurkundungen zu beachten. Die hohe Zahl der Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund erfordert heute selbst in den kleinsten Standesämtern umfassende Kenntnisse des ausländischen Familienrechts und verwandter Rechtsgebiete.

Den Standesbeamten ist nichts Menschliches fremd: Scheinehen, Scheinvaterschaften, rechtliche und tatsächliche Väter, falsche Identitäten, gefälschte Urkunden, exotische Vornamen, die eher zur Bestätigung der Eltern und weniger dem Wohle ihrer Kinder dienen.

Natürlich gibt es täglich auch viel Erfreuliches zu erleben: fröhliche Brautpaare, glückliche Eltern, zufriedene Kunden. All dies ist Alltag im Standesamt.

Seit 1876 sind die Standesbeamten in den Gemeinden für den Staat und die Bürger in Deutschland tätig. Federkiel und Schreibmaschine haben längst ausgedient. PC und neueste Software sind selbstverständliches Arbeitsmittel.

Die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Personenstandsreform bringt bis spätestens Ende 2013 die dauerhafte elektronische Speicherung der Personenstandsdaten in allen deutschen Standesämtern.

Traditionsbewusstsein und Moderne zeichnen die Standesbeamten aus. Als fachlich unabhängige Urkundsbeamte unterliegen sie nur der Weisung der Gerichte.

Übrigens: Die Standesbeamten sind in Deutschland heute hauptsächlich weiblich. Die Standesbeamtinnen haben ihre männlichen Kollegen zahlenmäßig "überholt". Viele Jahrzehnte hat es gedauert. Erst 1920 wurde in das Personenstandsgesetz (PStG) eingefügt: "Zu Standesbeamten oder ihren Stellvertretern können auch weibliche Personen bestellt werden." Auf den Urkunden oder Schriftstücken trat aber weiterhin "Der Standesbeamte" in Erscheinung. 

Zum 1. Januar 2009 kam es dann endlich auch im Gesetz zur Klarstellung. "Die Funktionsbezeichnung Standesbeamter wird in weiblicher oder männlicher Form geführt", lautet jetzt der Paragraph 2 Absatz 4 des PStG und die amtliche Begründung stellt dazu fest, dass "... die weibliche Urkundsperson also die Bezeichnung 'Standesbeamtin‘ führt".

Für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten gibt es regelmäßig intensive Aus- und Fortbildungsangebote bzw. gesetzliche Verpflichtungen, diese zu absolvieren. Die inhaltliche Aus- und Fortbildung wird dabei nicht von oben, sprich von den Ministerien vorgegeben, sondern von den Landesverbänden bzw. dem Bundesverband der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) selbst organisiert und durchgeführt.

Im Jahr 2012 werden in der Akademie für Personenstandswesen und in der Akademie für Staatsangehörigkeitsrecht und Meldewesen in Bad Salzschlirf/Hessen zum Beispiel 41 Seminartypen in 118 Seminaren angeboten.
Dies alles dürfte wohl einmalig sein in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.

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