Aufgaben des BDS
Dienstleister
Aufgaben der Standesbeamten
Fachberater
Gesetzgeber und
     Bundesverfassungsgericht

Daten und Fakten
Personenstandsgebühren














Daten und Fakten zur Personenstandsreform in Deutschland ab 3. Oktober, 2009


1. Januar 1876:

Das „Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung“ tritt im gesamten damaligen Deutschen Reich in Kraft.

Wie in den Jahrhunderten zuvor von den Geistlichen der verschiedenen Konfessionen, so beurkunden nun auch die Standesbeamten der Gemeinden die Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle auf Papier – zunächst handschriftlich, dann mit der Schreibmaschine und heute mit dem Personal Computer.

1. Januar 2009:

Das „Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts“ tritt in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft – mit Übergangsfrist bis 31. Dezember 2013.

Wesentliche Zielsetzungen:

Ausschließliche Beurkundung der Personenstandsdaten in elektronischen Registern.
Umfassende elektronische Kommunikation zwischen Behörden und weiteren Nutzern.
Reduzierung von Registerdaten. Mehr Zuständigkeiten für die Standesämter.
Weiter verbesserter Bürgerservice. Einsparung von Kosten, Wegen und Papier.

Geburten, Eheschließungen, durchschnittliches Heiratsalter von Ledigen, Sterbefälle und Ehescheidungen in Deutschland:

Im Jahr 2008: 682.514 Geburten, 844.439 Sterbefälle, 377.055 Eheschließungen - durchschnittliches Heiratsalter Lediger: Männer 33,0 Jahre, Frauen 30,0 Jahre –
191.948 Ehescheidungen (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Übersicht von 1946 bis 2008 (siehe Statistisches Bundesamt):
LINK >

Circa 5.200 Standesämter in den deutschen Gemeinden:

Dazu noch das Zentral-Standesamt I in Berlin mit einigen Sonderaufgaben und das Sonderstandesamt in Bad Arolsen (Beurkundung der Sterbefälle in ehemaligen deutschen Konzentrationslagern).

An die 30.000 Standesbeamtinnen und Standesbeamte
 
bewältigen mit weiteren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in den deutschen Standesämtern die im Personenstandswesen anfallenden, anspruchsvollen Aufgaben.

Der Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) ist der Dachverband von 18 Fachverbänden, die auf Landesebene organisiert sind.
www.standesbeamte.de/

Hauptziel des BDS ist die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten im Personenstandswesen und verwandter Rechtsgebiete.
Im Jahr 2009 werden in der Akademie für Personenstandswesen des BDS in Bad Salzschlirf 32 Seminartypen in über 100 Seminaren angeboten.

In den 18 Landes-Fachverbänden der Standesbeamten sind 158 Fachberater ehrenamtlich aktiv und schulen regelmäßig im Frühjahr und Herbst die Kolleginnen und Kollegen.

DRUCKVERSION >