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Aufgaben der Standesbeamten
Fachberater
Gesetzgeber und
     Bundesverfassungsgericht

Daten und Fakten
Personenstandsgebühren















Einflüsse des Bundesgesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichtes
auf die Arbeit der Standesbeamten in den letzten zwei Jahrzehnten

01.09.1986:

Umfassende Kodifikation des Internationalen Privatrechts.
Grundlegende Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch (EGBGB).

29.03.1991: Inkrafttreten der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zum Namensrecht für Ehegatten und Kinder.
Bisherige Automatik zum Vorrang des Namens des Mannes als
Ehenamen bei Nichteinigung der Verlobten ist verfassungswidrig.
Erhebliche Auswirkung auf Familiennamen der Ehegatten und deren Kinder.

01.01.1993: Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG).
Erweiterte Namenserklärungsrechte für Aussiedler.

01.04.1994: Reform des Namensrechtes für Ehegatten und Kinder.
Umfassende Änderungen in diesem Bereich.

01.07.1998:
Reform des Ehe-, Kindschafts- und Pflegschaftsrechtes.
Gleichstellung der nichtehelichen mit den ehelichen Kindern;
ferner Änderungen des Sorgerechtes mit Auswirkungen auf die
Namenserteilung für Stiefkinder; konkrete Prüfung vermuteter
„Scheinehen“, Aufhebung des Aufgebots-Aushanges und mehrerer
Eheverbote.

01.01.2000: Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes.
Einführung der „doppelten Staatsangehörigkeit“ für Ausländerkinder;
d.h., zusätzlicher Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für
Kinder ausländischer Eltern bei Geburt in Deutschland.

01.08.2001: Begründung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften durch Bundesgesetz.
Übertragung auf die Standesbeamten wird Angelegenheit der Länder.
Inzwischen in 13 Bundesländern erfolgt (ab 01.08.2009 auch in Bayern).
Noch nicht in Baden-Württemberg und in Thüringen.

28.01.2004: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG:
Eine Mutter wollte ihrem Kind zwölf, weitgehend „exotische“ Vornamen geben.

18.02.2004: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Namensrecht.
Künftig kann auch der Ehename aus einer früheren Ehe zum gemein-samen Ehenamen in einer neuen Ehe erklärt werden (Gesetz seit 12.02.2005 in Kraft).

01.01.2009: Reform des Personenstandsrechts. Wesentliche Zielsetzungen sind:
Ausschließliche Beurkundung der Personenstandsdaten in elektronischen Registern mit Übergangsfrist bis 31.12.2013. Umfassende elektronische Kommunikation zwischen Behörden und weiteren Nutzern. Reduzierung von Registerdaten. Mehr Zuständigkeiten für die Standesämter. Weiter verbesserter Bürgerservice. Einsparung von Kosten, Wegen und Papier.

05.05.2009: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Namensrecht:
Dreifachnamen in der Ehe weiterhin nicht zulässig.

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