BDS
AKTUELLES
Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats
Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats.
Das Bundesministerium für Justiz hat dem Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS) die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats – COM(2022) 695 final – Stellung zu nehmen.
Die Verordnung verfolgt im Kern das Ziel, innerhalb der EU die Elternschaft zu einem Kind nach einheitlichen Regeln festzustellen bzw. anzuerkennen („Eltern in ganz Europa“). Der Wissenschaftliche Beirat hat für den BDS die nachfolgend wiedergegebene Stellungnahme erarbeitet.