#1

Stellung in der
öffentlichen Verwaltung

 

  • Als Urkundsbeamte unabhängig und keinen fachlichen Weisungen von Vorgesetzten unterworfen. Die Anweisung zu einer bestimmten Bearbeitung eines konkreten Personenstandsfalls kann ausschließlich durch den Personenstandsrichter am Amtsgericht bzw. durch die weiteren Gerichtsinstanzen erfolgen
  • Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sind als Urkundsbeamte in der Kommunalverwaltung fachlich unabhängig.
  • Die Eigenverantwortlichkeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten ist im Personenstandsgesetz normiert.
  • Die Eigenständigkeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten ist ein Vorbild für die „schlanke Verwaltung“ bzw. den Abbau von Verwaltungsebenen und die Verlagerung von Entscheidungen nach unten und kann Vorbild für den Umbau der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland sein.

#2

Bedeutung für Gesellschaft
& Volkswirtschaft

 

  • Die Arbeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten ist ein wesentlicher Beitrag für das Funktionieren der Gesellschaft, der Volkswirtschaft und der öffentlichen Verwaltung.
  • In vielen Standesämtern sind jährlich bis zu 100 und mehr Nationen zu verzeichnen, deren Angehörige z.B. heiraten oder neugeborene Babys anmelden möchten. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten übernehmen somit einen grundlegenden Beitrag zur Integration ausländischer Mitbürger.
  • Die Standesbeamten sind Dienstleister für Melde-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörden, Jugendämter, Notare, Familien- und Nachlassgerichte. Sie sind im Rahmen gesetzlicher Nutzungsrechte Informationsquelle für Privatpersonen, Ahnenforscher, Wissenschaftler, Erbenermittler, Gläubiger, Rentenversicherungsträger, Polizei, Justiz und zahlreiche weiterer Behörden, aber auch für ausländische Konsulate und Botschaften.

#3

Technisch auf dem
neuestem Stand

 

  • In den bundesdeutschen Standesämtern ist neueste Informationstechnik mit einem maßgeschneiderten Programm zur Bearbeitung und Beurkundung der Personenstandsfälle im Einsatz.
  • Urkundenbestellungen werden von den Standesämtern heute nicht nur persönlich, per Telefon, Post oder Telefax, sondern auch per Internet oder E-Mail angeboten.
  • Die im Jahr 2009 erfolgte Reform des Personenstandsrechts hat die bisher papiergebundenen Personenstandsbücher durch elektronische Personenstandsregister abgelöst. Damit einher geht die Verbesserung des Bürgerservice sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung des Datenaustausches zwischen den Behörden.

#4

Umfassende Aufgabenstellung

 

 

Daneben gibt es zur Fortführung der einzelnen Personenstandsregister eine Fülle weiterer Tätigkeiten, z.B.:

 

  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen.
  • Beurkundung von Namenserklärungen für Kinder, Ehegatten, Lebenspartner und Spätaussiedler.
  • Folgebeurkundungen und -eintragungen in den Personenstandsbüchern bzw. -registern, wie z.B. in- und ausländische Adoptionen, behördliche Namensänderungen, Scheidung oder Aufhebung einer Ehe und Todeserklärungen.
  • Prüfung der Namensführung nach Eheschließung oder Scheidung im Ausland mit eventueller Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern und eventuell nötige Folgebeurkundungen / Folgearbeiten in inländischen Personenstandsregistern.
  • Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften oder Sterbefällen von Deutschen oder gleichgestellten Personen im Ausland.
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche oder gleichgestellte Personen für Eheschließungen im Ausland und vieles mehr.

#5

Aktuelle Problemstellungen

 

  • Häufige gesetzliche Neuregelungen, Anpassungen und Änderungen.
  • Korrektur früherer Rechtsauffassungen durch z.B. obergerichtliche Entscheidungen.
  • Durch die fortschreitende Globalisierung und durch die immer weiter steigende Mobilität der Bevölkerung stehen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten vor der Herausforderung nicht nur das frühere und heutige deutsche, sondern auch das ausländische Ehe-, Familien- und Namensrecht einschließlich des internationalen Privatrechts aller Staaten, deren Angehörige die Dienste des Standesamtes benötigen, kennen zu müssen. Darüber hinaus sind Kenntnisse des Lebenspartnerschaftsrechts, des Ausländer-, des Staatsangehörigkeitsrechts und schließlich auch über die Meinung der wichtigsten Kommentatoren und Entscheidungen der obersten Gerichte erforderlich.

#6

Image der Verwaltung

 

  • Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum positiven Erscheinungsbild der Verwaltung und ihrer jeweiligen Gemeinde oder Stadt.
  • Nicht zu unterschätzen ist auch die unterstützende Tätigkeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten gegenüber anderen Stellen der öffentlichen Verwaltung, wie z. B. den Einwohnermelde- und Passämtern, Ausländerbehörden, Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörden, Jugendämtern, Notaren und Gerichten.

#7

Aus- und Fortbildung

 

  • Für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Deutschland gibt es intensive Aus- und Fortbildungsangebote und gesetzliche Verpflichtungen, diese zu absolvieren.
  • Durch die Landesfachverbände werden in den Bundesländern regelmäßige Frühjahrs- und Herbstschulungen, in deren Rahmen aktuelle standesamtliche Themen besprochen werden, abgehalten.
  • Auf Landesebene gibt es darüber hinaus weitere Fortbildungsveranstaltungen, wie z. B. weithin beachtete Fachtagungen der Landesfachverbände der Standesbeamtinnen und Standesbeamten.
  • Die Akademie für Personenstandswesen bietet ein umfassendes und breites Seminarangebot für die Aus- und Fortbildung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Standesämtern und ihrer Aufsichtsbehörden.
  • Zur Standesbeamtin bzw. zum Standesbeamten soll in der Regel erst ernannt werden, wer einen zweiwöchigen Ausbildungslehrgang besucht hat, mindestens drei Monate im Standesamt gearbeitet hat und in kreisfreien Städten grundsätzlich dem gehobenen Verwaltungsdienst angehört.
  • Die inhaltliche Aus- und Fortbildung wird dabei nicht von oben, sprich von den Ministerien vorgegeben, sondern von den Landesfachverbänden bzw. dem Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten organisiert und durchgeführt.
  • Diese umfassende und qualifizierte Art der Aus- und Fortbildung dürfte sicherlich einmalig im Bereich der öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland sein.

#8

Fachberaterinnen und Fachberater
der Landesverbände

 

  • Rückgrat und Stützen der Aus- und Fortbildung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten sind die vielen Fachberaterinnen und Fachberater, die ehrenamtlich in den 17 Landesfachverbänden tätig sind. Mit einem enormen persönlichen Engagement und viel Verzicht auf Freizeit sorgen sie dafür, dass bei den Kolleginnen und Kollegen ein hohes Fachwissen vorhanden ist und erhalten bleibt. Früher als andere Verwaltungsbereiche erkannten sie, wie wichtig eine gute Aus- und Fortbildung für die Qualität der täglichen Arbeit ist und nahmen deren Organisation und Durchführung selbst in die Hand.
  • In der Praxis erfolgt die Schulung der Kolleginnen und Kollegen auf Landesebene vor allem über eintägige Dienstbesprechungen im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres. Diese Dienstbesprechungen erfolgen im Einvernehmen mit den Aufsichtsbehörden, insbesondere dem jeweiligen Landesinnenministerium als Oberste Aufsichtsbehörde.
  • Die Webseiten der Fachverbände versorgen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten zudem mit zusätzlichen Informationen.
  • Diese Art der Fortbildung ist ein Alleinstellungsmerkmal in der kommunalen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland.