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Landesverbände

Sachsen

Landesfachverband der Standesbeamtinnen
und Standesbeamten des Freistaates Sachsen e.V.

VORSITZENDER
Andreas Heinz
Standesbeamter a.D.

Telefon 0376 03 8163

Andreas.heinz@standesbeamte-sachsen.de
www.standesbeamte-sachsen.de

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,

der Landesfachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Sachsen e.V., Mitglied im Bundesverband der deutschen Standesbeamten und Standesbeamtinnen e.V., hat sich am 25.02.1991 in Chemnitz gegründet und wurde im August 1991 in das Vereinsregister eingetragen.
In unserem Verband sind 154 Einzelmitglieder und 169 Kommunen als Mitglieder organisiert.

Das Personenstandsrecht gehört zu den komplexesten und kompliziertesten Rechtsmaterien, welches den Städten und Gemeinden als Weisungsaufgabe übertragen ist , immerhin leiten sich von der präzisen Tätigkeit der Standesbeamten Rechte und Pflichten aller Staatsbürger ab.

Standesbeamte müssen neben dem PStG mit seinen Ausführungsvorschriften noch mehr als 200 weitere Rechtsvorschriften kennen, internationales Privatrecht beachten und richtig anwenden.

Ziel unseres Verbandes ist deshalb entsprechend der Satzung die Aus- und Fortbildung unserer Standesbeamtinnen und Standesbeamten, sowie der Personen, die mit personenstandsrechtlichen Aufgaben betraut sind.

10 Fachberaterinnen und Fachberater vermitteln deshalb in jährlichen Frühjahrs- und Herbstschulungen den Standesbeamten Wissen und Erfahrungen für die standesamtliche Arbeit, informieren über aktuelle Rechtsprechung, Erlasse und Verordnungen und beantworten Fragen aus der Praxis.

Der sächsische Fachverband nimmt über die Möglichkeit der Stellungnahme aktiv am Gesetzgebungsverfahren teil.

Der Verband finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder.