Stütze der Aus- und Fortbildung
170 Fachberaterinnen und Fachberater stützen die Aus- und Fortbildung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Deutschland.
Fachlich unabhängig, als Urkundsbeamte nur dem Gesetz unterworfen, haben die Standesbeamten in Deutschland von jeher innerhalb der kommunalen Verwaltung ein Eigenleben geführt und ein starkes Selbstbewusstsein entwickelt.
Früher als andere Bereiche erkannten sie, wie wichtig eine gute Aus- und Fortbildung für die Qualität der täglichen Arbeit ist und sie nahmen dies auch selbst in die Hand.
Aufgabe des Bundesverbandes ist seit seiner Gründung im Jahre 1920 (Wiedergründung 1949) die Aus- und Fortbildung sowie die Förderung des Erfahrungsaustausches der Standesbeamtinnen und Standesbeamten und der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Standesämtern und der Beschäftigten in den Aufsichtsbehörden. Ähnlich formuliert sind die Satzungen der 17 Fachverbände in den 16 Bundesländern.
Fachwissen verbreiten
Angeboten werden Kurse und Seminare, eintägige Frühjahrs- und Herbstschulungen (sogenannte Dienstbesprechungen) im Benehmen mit den jeweiligen Aufsichtsbehörden der Länder sowie mehrtägige Fachtagungen; nicht zuletzt umfassende Schulungsangebote durch die Akademie für Personenstandswesen, die der BDS in Bad Salzschlirf betreibt.
Rückgrat und Stützen dieser Aus- und Fortbildung sind die 170 Fachberaterinnen und Fachberater, die ehrenamtlich in den 17 Fachverbänden tätig sind. Mit einem enormen zeitlichen Einsatz und viel Verzicht auf Freizeit sorgen sie dafür, dass bei den Kolleginnen und Kollegen ein hohes Fachwissen vorhanden ist und erhalten bleibt.
Organisation
Am Beispiel des bayerischen Fachverbandes sei erläutert, wie die Aus- und Fortbildung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Deutschland organisiert ist:
In der Praxis erfolgt dort die Schulung der Kolleginnen und Kollegen vor allem über die eintägigen Dienstbesprechungen im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres bzw. über die im zweijährigen Turnus stattfindende dreitätige Fachtagung des bayerischen Verbandes.
Die Dienstbesprechungen erfolgen im Einvernehmen mit den Aufsichtsbehörden, insbesondere dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren als Oberste Aufsichtsbehörde. Dies gilt vor allem auch für das von den Fachberatern erarbeitete Schulungskonzept nebst Lösungshinweisen, das den Teilnehmern jeweils zur Verfügung gestellt wird.
In ähnlicher Weise ist die Aus- und Fortbildung in den anderen Bundesländern organisiert.
All dies dürfte einmalig sein in der kommunalen Verwaltung in Deutschland.
Mediale Unterstützung
Fachberaterinnen und Fachberater beantworten zahlreiche Einzelanfragen der Standesbeamtinnen und Standesbeamten aus ganz Deutschland. Dies geschieht meist telefonisch, aber auch schriftlich (vor allem per Mail).
Außerdem versuchen die Fachberaterinnen und Fachberater, ihren „Kunden“ über die Homepage des bayerischen Verbandes zusätzliche Informationen zukommen zu lassen.