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Landesverbände

Sachsen-Anhalt

Fachverband der Standesbeamten Sachsen-Anhalts e.V.

VORSITZENDE
Sigrun Quente
Regierungsrätin a.D.

Thomas-Müntzer-Straße 39
06179 Teutschenthal

quente.landesfachverband@gmx.net
www.standesbeamte-sachsen-anhalt.de

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,

Mit der Auflösung von Preußen wurde 1947 u. a. das Land Sachsen-Anhalt gebildet und 1952 durch die Gebietsreform in der DDR wieder aufgelöst. Es entstanden die Bezirke Magdeburg und Halle. Mit der deutschen Wiedervereinigung am 03. Oktober 1990 entstand Sachsen-Anhalt als eines der fünf neuen Bundesländer.

Kurz nach den politischen Veränderungen in der DDR im Herbst 1989 haben Standesbeamte aus den Bezirken Magdeburg und Halle Kontakt zu Standesbeamten im westlichen Teil des Harzes bzw. zum Verband der niedersächsischen Standesbeamten aufgenommen.

Noch vor der Wiedervereinigung und noch vor der Neugründung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt haben die Standesbeamten der Bezirke Magdeburg und Halle am 29. März 1990 in Wernigerode die Gründung des Landesfachverbandes der Standesbeamten Sachsen-Anhalt e. V. beschlossen und dies noch in das Vereinsregister der DDR eintragen lassen.

Im Oktober 1990 wurde der Landesfachverband der Standesbeamten Sachsen-Anhalt e. V. Mitglied des seit 1920 existierenden (Wiedergründung 1949) Bundesfachverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V.

Mitglieder unseres noch relativ jungen Verbandes sind alle Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden, 10 Landkreise sowie Einzelmitglieder aus den Aufsichtsbehörden, derzeit zählen wir 144 Mitglieder (Stand 01. Januar 2011).

Bereits in der 1990 beschlossenen Satzung haben die Gründungsmitglieder festgelegt, dass es Aufgabe des Landesfachverbandes ist, die Aus- und Fortbildung der Standesbeamten des Landes Sachsen-Anhalt zu übernehmen.

Zur Durchführung dieser wichtigen Aufgabe setzen wir qualifizierte Standesbeamtinnen und Standesbeamten als Dozenten ein.

Bei der Aus- und Weiterbildung legt der Vorstand die Schwerpunkte auf die Änderung von Rechtsvorschriften, auf die Fragen aus der täglichen Arbeit der Standesbeamten sowie auf die von den Aufsichtsbehörden gegebenen Hinweise.

Mit der seit der Gründung des Verbandes regelmäßig durchgeführten Aus- und Weiterbildung sowie den weiter gegebenen fachlichen Informationen haben wir erreicht, dass allen Mitarbeitern in unseren Standesämtern ein hohes Fachwissen vermittelt wurde.

Im Mittelpunkt der Aus- und Fortbildung, die in Form von Tagesschulungen im Frühjahr und Herbst sowie in zweitägigen Schulungen erfolgt, steht das Ehe- und Kindschaftsrecht, Namens- und Staatsangehörigkeits- sowie das internationale Privatrecht.

Bei der inhaltlichen Vorbereitung dieser regelmäßigen Schulungen kann unser Verband sich auf die effektive und konstruktive Arbeit des Fachausschusses und der Dozenten verlassen.

Weiterhin können wir auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Innenministerium unseres Landes aufbauen. So hat die oberste Aufsichtsbehörde in den Ländervorschriften die notwendige Aus- und Fortbildung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben.