Die Aufgaben des Bundesverbandes BDS

Hauptaufgabe ist die Aus- und Fortbildung sowie die Förderung des Erfahrungsaustausches der Standesbeamtinnen und Standesbeamten und der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Standesämtern und der Beschäftigten in den Aufsichtsbehörden; ebenso die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene.

Der Bundesverband fördert die fachlichen Interessen der Standesbeamtinnen und Standesbeamten in ihrer Funktion als Urkundsbeamte. Durch entsprechende Weiterbildungsangebote soll die Qualität des deutschen Personenstandswesens zur Rechtssicherheit der Bürger erhalten werden.

Der Bundesverband unterhält dazu an seinem Verbandssitz in Bad Salzschlirf, die Akademie für Personenstandswesen vorrangig für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten und die Akademie für Staatsangehörigkeitsrecht und Meldewesen für die in diesen Bereichen Beschäftigten.

Fakten

Gegründet am 11. August 1920 in Kassel als „Reichsverband der Standesbeamten Deutschlands“ (Wiedergründung 1949).

Dachverband von 17 Landesfachverbänden.

Träger der Aus- und Fortbildung der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten und der Akademie für Personenstandswesen und der Akademie für Staatsangehörigkeitsrecht und Meldewesen.

Dienstleister für die Beschäftigten im Personenstandswesen und verwandter Gebiete sowie Interessenvertreter der circa 30.000 Standesbeamtinnen und Standesbeamten in der Bundesrepublik Deutschland.

Mitglied im Europäischen Verband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (EVS). www.evs-eu.org

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schriftführer, dem Kassenverwalter und einem Beisitzer.

Der Fachausschuss

Der Fachausschuss des BDS berät den Vorstand in Fachfragen und fertigt Stellungnahmen zu grundsätzlichen Rechtsfragen. Der Ausschuss tritt in der Regel zwei Mal pro Jahr zusammen. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Behandlung und Entscheidung von fachlichen Anfragen aus dem Arbeitsbereich der Standesbeamtinnen und Standesbeamten und deren Aufsichtsbehörden.

Die Ergebnisse der Beratungen werden in der Fachzeitschrift „Das Standesamt“ veröffentlicht.

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Wissenschaftlicher Beirat

Ein „Wissenschaftlicher Beirat“ unterstützt und begleitet den BDS in seiner Arbeit auf rechtswissenschaftlicher Basis. Hierzu gehören die Publikation zu Themen von besonderem Interesse und die Abgabe von Stellungnahmen zu Reformvorhaben, zu Gesetzesentwürfen und gegenüber Gerichten.

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats unterstützen die Studienleitung der Akademie für Personenstandswesen bei Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere im Bereich internationales Privat- und Familienrecht.

 

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