BDS > STANDESBEAMTE >
Rechtliche Grundlagen
Einflüsse des Bundes-
gesetzgebers und des Bundes-
verfassungsgerichtes sowie des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf die Arbeit der Standesbeamten

01.11.2022
Drittes Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (3. PStRÄndG)
22.05.2021
07.04.2021
31.03.2020
16.02.2019
29.01.2019
22.12.2018
22.12.2018
01.10.2017
29.07.2017
22.07.2017
26.11.2015
13.11.2014
26.10.2014
01.05.2014
27.12.2013
19.05.2013
23.01.2013
05.05.2009
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Namensrecht:
Dreifach-Familiennamen in der Ehe weiterhin nicht zulässig.
01.01.2009
Reform des Personenstandsrechts. Wesentliche Zielsetzungen sind:
Ausschließliche Beurkundung der Personenstandsdaten in elektronischen Registern mit Übergangsfrist bis 31.12.2013. Umfassende elektronische Kommunikation zwischen Behörden und weiteren Nutzern. Reduzierung von Registerdaten. Einsparung von Kosten, Wegen und Papier.
Mehr Zuständigkeiten für die Standesämter. Weiter verbesserter Bürgerservice.
14.10.2008
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Deutschland darf seinen Staatsbürgern nicht die Anerkennung des Nachnamens
verweigern, der in einem anderen Geburts- und Wohnsitz-Mitgliedsstaat bereits eingetragen wurde.
18.02.2004
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Namensrecht.
Künftig kann auch der Ehename aus einer früheren Ehe zum gemeinsamen Ehenamen in einer neuen Ehe erklärt werden (Gesetz seit 12.02.2005 in Kraft).
01.08.2001
Begründung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften durch Bundesgesetz.
Übertragung auf die Standesbeamten wird Angelegenheit der Länder.
Seit 1. Januar 2012 in allen Bundesländern umgesetzt.
01.01.2000
Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes.
Einführung der „doppelten Staatsangehörigkeit“ für Ausländerkinder; d.h., zusätzlicher Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Kinder ausländischer Eltern bei Geburt in Deutschland.
01.07.1998
Reform des Ehe-, Kindschafts- und Pflegschaftsrechtes.
Gleichstellung der nichtehelichen mit den ehelichen Kindern; ferner Änderungen des Sorgerechtes mit Auswirkungen auf die Namenserteilung für Stiefkinder; konkrete Prüfung vermuteter „Scheinehen“, Aufhebung des Aufgebot-Aushanges und mehrerer Eheverbote.
01.04.1994
Reform des Namensrechtes für Ehegatten und Kinder.
Umfassende Änderungen in diesem Bereich.
01.01.1993
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG).
Erweiterte Namenserklärungsrechte für Aussiedler.
29.03.1991
Inkrafttreten der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zum Namensrecht für Ehegatten und Kinder.
Bisherige Automatik zum Vorrang des Namens des Mannes als Ehenamen bei Nichteinigung der Verlobten ist verfassungswidrig.
Erhebliche Auswirkung auf Familiennamen der Ehegatten und deren Kinder.