Dienstleister für Staat und Gesellschaft

Schöne Hochzeiten im Standesamt oder an besonderen Orten, z. B. im ehemaligen Lotharinger Kloster in Münster, auf der Heidecksburg in Rudolstadt oder auf Deutschlands höchstem Berg, der Zugspitze.

Damit verbinden die Bürger landläufig die Arbeit der Standesbeamten. Dabei sind deren Aufgaben wesentlich vielfältiger.

Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare …!

Dieser etwas abgegriffene Spruch kommt der Sache wesentlich näher, ist allerdings die zwangsläufige Folge wichtiger Dienstleistungen. Seit 1876 sind die Standesbeamten in den Städten und Gemeinden für den Staat sowie die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland tätig.

 

  • 795.500 Geburten
  • 357.800 Eheschließungen
  • 1.023.700 Sterbefälle

Klassische Beurkundungsaufgaben für die Standesbeamten.
Quelle: Statistisches Bundesamt

 

 

 

Zahlen aus dem
Jahr 2021

Darüber hinaus gibt es eine große Fülle weiterer standesamtlicher Tätigkeiten

Die Fortführung der Personenstandsregister z.B. infolge einer Ehescheidung, Adoption eines Kindes oder Namensänderungen, daneben die Beurkundung von Vater- und Mutterschaftsanerkennungen. Des Weiteren werden Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt und Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle deutscher Staatsangehöriger und gleichgestellter Personen im Ausland nachbekundet und vieles anderes mehr.

Durch die am 01. Januar 2009 in Kraft getretene Personenstandsrechtsreform wurde das elektronische Personenstandsregister und die dauerhafte elektronische Speicherung der Personenstandsdaten in den ca. 5.000 bundesdeutschen Standesämtern eingeführt. Als fachlich unabhängige Urkundsbeamte unterliegen die Standesbeamten nur der Weisung der Gerichte.

Die Standesbeamten sind unverzichtbare Dienstleister für Melde-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörden, Jugendämter, Notare, Familien- und Nachlassgerichte. Sie sind Informationsquelle für Privatpersonen, Ahnenforscher, Wissenschaftler, Erbenermittler, Gläubiger, Rentenversicherungsträger, Polizei, Justiz und zahlreiche weiterer Behörden, aber auch für ausländische Konsulate und Botschaften. Selbstverständlich alles im Rahmen der Vorgaben der gesetzlich normierten Benutzungsrechte der standesamtlichen Register.

Übrigens: Die Standesbeamten sind in Deutschland heute hauptsächlich weiblich und haben ihre männlichen Kollegen zahlenmäßig „überholt“. Seit dem 01. Januar 2009 wird daher die Funktionsbezeichnung „Standesbeamter“ in weiblicher oder männlicher Form geführt.

Die Vielzahl der standesamtlichen Aufgaben und die rechtliche Komplexität erfordern eine regelmäßige und intensive Aus- und Fortbildung. Die entsprechenden Inhalte werden hierbei nicht von oben, sprich von den Ministerien vorgegeben, sondern von den Landesfachverbänden bzw. dem Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS) organisiert und durchgeführt.

Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten organisieren ihre Aus- und Fortbildung in eigener Zuständigkeit. Dies dürfte einmalig in der öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland sein.