BDS

Namens-Konfiguratoren

Namens-Konfiguratoren

Diese für die ab dem 01. Mai 2025 geltenden §§ 1355, 1355a und 1617 BGB erstellten Namens-Konfiguratoren dienen der Unterstützung der standesamtlichen Praxis für die Ermittlung der jeweils möglichen Namensgestaltungen und -kombinationen.

Die Nutzung der Konfiguratoren entbindet die standesamtliche Praxis nicht von der nach § 25 VwVfG bestehenden Beratungs- und Informationspflicht und setzt selbstverständlich die Kenntnis der neuen gesetzlichen Bestimmungen voraus.

Die Konfiguratoren sollen die Mehrheit der tatsächlich vorkommenden Praxisfälle abdecken. Im Hinblick auf die derzeitige „Namenslandschaft“ der Bundesrepublik Deutschland, ist deshalb die Eingabemöglichkeit auf Familiennamen, die aus maximal zwei Teilen (Doppelnamen) bestehen, begrenzt.

Aus der Benutzung der Konfiguratoren können keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem BDS abgeleitet werden.

 

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