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Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dem Bundesverband den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt.
Geplant ist, dass künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren nichtig sein sollen. Weiterhin soll das Eheschließungsalter auf 18 Jahre angehoben werden.

Der Bundesverband hat unter Mithilfe des Wissenschaftlichen Beirats eine Stellungnahme abgegeben. Die generelle Unwirksamkeit einer Eheschließung, wenn einer der Verlobten im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird kritisch beurteilt.

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