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AKTUELLES

Am 18. September 2018 trat die Arbeitsgemeinschaft Namensrecht zu ihrer ersten Sitzung im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zusammen. Regelungen zum Namensrecht finden sich derzeit in verschiedenen Gesetzen, etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aber auch im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB), im Namensänderungsgesetz (NamÄndG), im Minderheitennamensänderungsgesetz (MindNamÄndG) oder im Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

In der Praxis zeigt sich, dass das deutsche Namensrecht komplex und unübersichtlich und in Teilen auch in sich widersprüchlich ist. Trotz seines umfangreichen Regelungskanons weist es an verschiedenen Stellen Lücken und Defizite auf.

 

Bis voraussichtlich Ende 2019 sollen die gemeinsam von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berufenen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Vorschläge für eine Novellierung des Namensrechts in Deutschland erarbeiten.

In der Arbeitsgemeinschaft wirken mit die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamten Prof. Dr. Anatol Dutta (Universität München), Richter am VGH Matthias Hettich (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg), Verwaltungsdirektor Karl Krömer (Leiter des Standesamts Augsburg) und Prof. Dr. Claudia Mayer (Universität Tübingen) sowie Richter am BGH Dr. André Botur (XII. Zivilsenat), Prof. Dr. Tobias Helms (Universität Marburg) und Prof. Dr. Katharina Lugani (Universität Düsseldorf).